Das sollten Sie wissen

Wussten Sie schon, dass aktuell zur Ausübung der Tätigkeit als Immobilienmakler keine langjährige Ausbildung erforderlich ist? Abgesehen von einigen gewerberechtlichen und Berufsqualifikationserfordernissen, kann also jeder Immobilienmakler werden. Es werden zwar von der IHK Kurse zum sogenannten geprüften Immobilienfachwirt/in IHK angeboten und es gibt den Ausbildungsberuf zum Immobilien Kaufmann/-frau, diese Bildungswege sind jedoch rein freiwillig und damit keinesfalls Voraussetzung zur späteren Berufsausübung. Es reicht auch, innerhalb weniger Wochen ein Kurs mit anschließender Prüfung zu besuchen, um die Qualifikationsvoraussetzung zu erfüllen.

 

Da eine freundliche und sympathische Erscheinung allein jedoch leider nicht ausreicht, um in diesem Bereich gute Arbeit zu leisten, sollten Sie Ihr Vertrauen nur in langjährig ausgebildete und qualifizierte Hände legen.

 

Beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie ist unser Rat, auch auf fundierte Rechtskenntnisse des beauftragten Maklers zu bestehen. Dieser sollte bei Abschluss eines Immobilienkaufvertrags in der Lage sein entsprechend zu prüfen, dass der Notar in der Vertragsurkunde alle den Parteien wichtigen Punkte aufgeführt hat. Beispielweise ist es bei Gebrauchtimmobilien üblich, die Gewährleistung rechtswirksam und vollumfänglich auszuschließen. Ähnlich, als würden Sie einen Gebrauchtwagen verkaufen. Dies, um zu vermeiden, dass Sie andernfalls als Verkäufer noch lange Zeit für später auftretende Mängel haften würden und für den Käufer bei unklaren Formulierungen Rechtsunsicherheit entsteht und es für diesen zu keinen letztlich eventuellen erfolglosen und teueren Klagen kommt.

 

Wie ein Notar selbst einmal aus eigener Erfahrung uns gegenüber feststellte, verstehen die meisten Parteien den vorgelesenen Vertragstext nicht oder nur unzureichend, was eine Zusammenarbeit oft schwierig gestaltet. In solchen Fällen ist es sehr hilfreich, durch gute Beratung und Rechtskenntnisse den Vertrag im Vorfeld optimal nach den Wünschen der Parteien gestalten zu lassen und auch beim Notartermin als rechtssicherer Makler mit anwesend zu sein.

 

Auch bei einer Vermietung muß aktuelles Recht stets parat sein und neueste Urteile zum Mietrecht sollten von dem Maklern nicht nur gelesen, sondern auch verstanden und entsprechend umgesetzt werden können. Bei dem zur Zeit zunehmenden Trend der Mietpreller, die sogenannten Mietnomaden, müssen potentielle Mieter auf "Herz und Nieren" überprüft werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

 

Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist eine gut durchdachte und breit angelegte Werbung des zu verkaufenden bzw. zu vermietenden Objekts. Hierbei ist insbesondere auf eine gute und auch stimmige, nicht über- oder untertriebe Darstellung zu achten, wobei neben den herkömmlichen Zeitungsanzeigen durchaus auch moderne Medien zum Einsatz kommen sollten. Stommel Immobilien hat ebenfalls schon vorgemerkte Kunden und Interessenten, so dass es immer wieder auch zu schnellen und guten Ergebnissen auf diesem Weg kommt.

 

Das bedeutet für Sie, dass hier ihr Makler mit der nahezu bestmöglichen Qualifikation auf diesem Gebiet ausgestattet ist und diese auch zuverlässig für Sie zur Anwendung bringt. Hierbei wird auf eine umfassende Kundenbetreuung Wert gelegt, die selbstverständlich über den Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrags hinausgeht.

 

 

 

Bitte geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden...

 

 

Stommel Immobilien
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